Durch 4 vorsätzliche " Rechtsbeugungen " in meinen 4 Gerichtsverfahren hatte ich meine komplette " Existenz " verloren, bin deswegen sehr hoch verschuldet !!!
Bettelarm durch vorsätzliche " Rechtsbeuger " bei meinen 4 Gerichtsverfahren sein zu müssen, ist strafrechtlich sehr relevant, § 339 StGB.
Dass der Deutsche Staat für seine " Rechtsbeuger " nicht haftet, ist ebenso strafrechtlich relevant !!!
Müsste ein Richter selber haften, dann würde es in Deutshland keine Richter mehr geben sagte mir ein Bundesgerichtshofrichter in Karlsruhe wortwörtlich !!!